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Unomed

Wie Bilddaten zwischen Praxen wandern

Zwischen Aufnahme und Befund liegt selten die Medizin. Es liegt der Weg dazwischen, und der ist in der Schweiz erstaunlich oft noch eine gebrannte CD. Eine Ordnung der Wege, ihrer Voraussetzungen und ihrer blinden Flecken.

Von Clemens Bürli

Erschienen

6 Min. Lesezeit

Weg hinein

  • Modalitäten im eigenen Netz

    Direkte Verbindung zu den Geräten

    Das Gerät sendet an ein festes Ziel, wie an einen Drucker

  • Institut, Spital, Partnerpraxis

    Anbindung eines fremden Hauses

    Regeln entscheiden, welche Studie zu welchem Auftraggeber geht

  • Zuweiser, Kolleginnen, Patienten

    Verschlüsselter Nachrichtenkanal

    Die Studie als Anhang, mit einem Rückweg im selben Verlauf

  • CD, USB-Stick, DICOM-Ordner

    Upload im Browser

    Für alles, was weiterhin auf Datenträgern ankommt

  • Praxis- und Klinikinformationssystem

    Programmierschnittstelle

    DICOMweb, für Software, die selbst Studien übergibt

Archiv

Bildarchiv

Eingang

Die Studie erscheint und wird einer Person zugeordnet

Archiv

Herstellerneutral, im DICOM-Standard

Weg hinaus

  • Das Behandlungsteam

    Betrachter im Browser

    Ohne Installation, an jedem Arbeitsplatz

  • Die Ärztin in der Sprechstunde

    Das Primärsystem

    Bilder in der Krankengeschichte statt im zweiten Programm

  • Kolleginnen, Institute, Zuweiser

    Nachrichtenkanal

    Frage, Antwort und Bilder in einem Verlauf

  • Patienten, Zweitmeinung, Gutachten

    Link ohne Konto

    Der Empfänger braucht nichts ausser einem Browser

  • Bestehendes Archiv, Sicherung

    Kopie im eigenen Haus

    Wo eine interne Vorgabe oder die Aufsicht das verlangt

  • Anbieterwechsel, eigene Software

    Vollständiger Export

    Im Standardformat, ohne Projekt und ohne Gebühr

  • Weg hinein
  • Eingang und Archiv
  • Weg hinaus
Der Bauplan, nach dem ein Bildarchiv angeschlossen wird, unabhängig vom Anbieter: mehrere Wege hinein, ein Eingang, an dem zugeordnet wird, ein Archiv im Standardformat, mehrere Wege hinaus. Zwei der Wege hinein schickt ein Mensch los, die übrigen laufen zwischen Systemen. Fehlt einer der Teile, entsteht an seiner Stelle Handarbeit.

Eine Untersuchung ist in Minuten aufgenommen. Bis sie dort liegt, wo jemand sie beurteilt und weiterbehandelt, vergehen oft Tage. Der Grund ist selten die Aufnahme und fast nie die Befundung. Es ist die Strecke dazwischen.

Technisch ist diese Strecke seit Jahrzehnten gelöst. DICOM, der Standard für medizinische Bilddaten, ist älter als das Web und beschreibt nicht nur das Dateiformat, sondern auch, wie zwei Systeme Bilder direkt austauschen. Trotzdem brennt die Schweizer Radiologie täglich CDs. Das ist kein technisches Versäumnis, sondern eine Folge davon, wie die Wege beschaffen sind.

Fünf Muster, und nur eines endet am richtigen Ort

Praktisch alles, was heute zwischen Häusern bewegt wird, lässt sich auf fünf Muster zurückführen. Sie unterscheiden sich weniger in der Geschwindigkeit als darin, was sie von der empfangenden Seite verlangen.

WegWas er voraussetztWo er endet
Datenträger, CD oder USB Auf beiden Seiten ein Laufwerk und Zeit Auf einem Schreibtisch, bis jemand einliest und von Hand zuordnet
E-Mail Nichts ausser einem Postfach An der Anhangsgrenze. Eine CT-Serie überschreitet sie um ein Vielfaches
Zuweiserportal des bildgebenden Hauses Ein eigenes Konto je Haus Im Browser, mit einem Download, der danach lokal liegt
Filesharing-Dienst Ein Konto, häufig ausserhalb der Schweiz In einem Ordner ohne Bezug zur Krankengeschichte
Direkte Verbindung zwischen den Archiven Eine Einrichtung auf beiden Seiten, einmalig Im Archiv des Empfängers, mit den Angaben der Studie
Die ersten vier Wege verlangen am Ziel Handarbeit, der fünfte nicht. Das ist der Unterschied, auf den es ankommt — nicht die Übertragungsdauer, die bei allen fünf keine Rolle mehr spielt.

Warum die CD überlebt hat

Die CD ist der einzige Weg, der ohne Absprache funktioniert. Das sendende Haus muss nichts über die Empfängerin wissen, nicht welches System sie betreibt, nicht ob sie eines betreibt. Es brennt, kuvertiert und ist fertig; alles Weitere ist das Problem der anderen Seite. Diese Asymmetrie ist der eigentliche Grund für ihr Überleben, nicht die Gewohnheit.

Sie hat einen Preis, den die sendende Seite nicht sieht. Die empfangende Praxis wendet je Datenträger einige Minuten auf: einlesen, Patient suchen, Studie zuordnen, ablegen. Bei fünf CDs pro Woche sind das wenige Stunden im Jahr, bei fünfzig ein Arbeitstag pro Monat. Dazu kommen die Datenträger, die gar nicht ankommen, und die, die unlesbar sind.

Die übrigen drei der ersten vier Wege verschieben dasselbe Problem nur woandershin. Ein Zuweiserportal ist für das Institut bequem, weil es die Verteilung löst; für eine Praxis mit vier bildgebenden Partnern bedeutet es vier Konten, vier Anmeldungen und vier Orte, an denen etwas liegen könnte.

Der Schritt, der selten mitgerechnet wird

Über den Transport schreibt jeder Anbieter. Was danach kommt, steht in keinem Datenblatt: die Zuordnung. Eine Studie, die ankommt, gehört zu einem Menschen, der im empfangenden System bereits existiert — meist unter einer leicht anderen Schreibweise, mit einem Zahlendreher im Geburtsdatum oder als Dublette aus zwei Terminen.

Solange dieser Abgleich von Hand geschieht, ist es gleichgültig, wie schnell die Bilder unterwegs waren. Der Engpass sitzt am Ziel, nicht auf der Strecke. Deshalb ist die nützlichste Frage an jeden Übermittlungsweg nicht, wie schnell er ist, sondern wo er endet.

Ein Weg, der Bilder in einen Ordner legt, aus dem sie jemand von Hand herausholt, hat die Arbeit verschoben und nicht abgenommen.

Worauf es bei der Wahl ankommt

Die Wahl des Wegs entscheidet nicht die Technik, sondern wer auf der anderen Seite sitzt. Eine Praxis braucht am Ende meist zwei: einen für das, was regelmässig und automatisch hereinkommt, und einen für den Einzelfall, den ein Mensch losschickt. Fünf Fragen taugen für beide.

  • Endet der Weg im Archiv oder in einem Ordner? Das ist die Frage, die den Aufwand bestimmt.
  • Was muss die Gegenseite einrichten? Ein Weg, der auf der anderen Seite ein Projekt auslöst, wird nicht benutzt.
  • Kommen die Bilder als DICOM an, mit allen Angaben, oder als exportierte Einzelbilder ohne Kontext?
  • Wo liegen die Daten, und unter welchem Recht steht der Betreiber? Für Patientendaten braucht es einen Auftragsbearbeitungsvertrag nach Art. 9 DSG.
  • Wie kommen die Daten wieder heraus? Aufbewahrungsfristen für Krankengeschichten sind kantonal geregelt und liegen bei zehn Jahren und mehr; sie überdauern die meisten Anbieterbeziehungen.

Die letzte Frage ist die unbequemste und die einzige, die sich nur vor dem Vertrag stellen lässt. Danach ist sie eine Verhandlung.

Der Bauplan dahinter

Das Schaubild oben zeigt das Muster, nach dem ein Bildarchiv angeschlossen wird, unabhängig davon, von wem es stammt: mehrere Wege hinein, ein Eingang, an dem zugeordnet wird, ein Archiv im Standardformat, und mehrere Wege hinaus. Wer ein System beurteilt, kann es daran abklopfen. Fehlt ein Teil, entsteht dort die Handarbeit — und zwar dauerhaft, nicht nur in der Einführungsphase.

Häufige Fragen

Warum reicht E-Mail für Bildstudien nicht?

Aus zwei Gründen. Eine einzelne Serie aus einem CT oder MRI umfasst hunderte Einzelbilder und liegt weit über der Anhangsgrenze üblicher Postfächer. Und eine gewöhnliche E-Mail ist unterwegs nicht geschützt; für Patientendaten ist sie deshalb ohne zusätzliche Verschlüsselung nicht der richtige Kanal.

Muss das bildgebende Institut sein System wechseln, damit eine direkte Verbindung möglich ist?

In der Regel nicht. Jedes DICOM-fähige Archiv kann an ein weiteres Ziel senden; das ist eine Konfiguration und kein Systemwechsel. Der Aufwand liegt bei der einmaligen Einrichtung und bei der Frage, welche Studie zu welchem Auftraggeber gehen soll.

Was ist der Unterschied zwischen einem Zuweiserportal und einer direkten Verbindung?

Ein Portal zeigt die Bilder in einem Browserfenster des Instituts; die Praxis holt sie dort ab und lädt sie bei Bedarf herunter. Eine direkte Verbindung legt sie ins Archiv der Praxis, wo sie neben den eigenen Aufnahmen liegen. Der Unterschied zeigt sich beim zweiten Besuch derselben Patientin: im Portal muss man sie suchen, im eigenen Archiv steht sie in der Krankengeschichte.

Wie lange müssen Bilddaten aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungsfristen für Krankengeschichten sind kantonal geregelt und liegen im Bereich von zehn Jahren und mehr. Diese Frist ist der Grund, warum die Frage nach dem vollständigen Export vor Vertragsabschluss gehört und nicht danach.

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